Ihr gutes Recht: Zweitmeinungs­verfahren

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Ihr gutes Recht: Zweitmeinungs­verfahren

Es steht zur Debatte, dass Ihnen Zehen oder gar ein ganzer Fuß wegen einer chronischen Wunde amputiert werden müssen? Doch muss dieser drastische chirurgische Eingriff wirklich sein oder gibt es nicht doch noch andere Behandlungsmöglichkeiten, die eine Amputation verhindern? Das können Sie selbst überprüfen lassen und sich eine weitere Meinung von einer bzw. einem auf das Krankheitsbild des Diabetischen Fußes spezialisierten Ärztin oder Arzt einholen.

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu diesem Zweitmeinungsverfahren.

Muss die vorgeschlagene Amputation wirklich sein?

Gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten haben einen Rechtsanspruch, vor bestimmten planbaren Operationen eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einzuholen. In der neutralen Beratung können die Notwendigkeit des Eingriffs, Fragen und Zweifel sowie eingriffsvermeidende Alternativen besprochen werden.  
Im Fall des Diabetischen Fußsyndroms geht es um die Frage, ob statt einer Amputation (unterhalb oder oberhalb der Knöchelregion) andere Behandlungsoptionen bestehen. 

Der Arzt oder die Ärztin, der bzw. die die Indikation für eine Operation stellt (sog. Erstmeiner), ist verpflichtet, auf den Anspruch auf eine zweite Meinung hinzuweisen. Dies soll bestenfalls einige Tage vor dem geplanten Eingriff erfolgen, damit Patienten ausreichend Zeit haben, zu entscheiden, ob sie eine Ärztin oder einen Arzt, die auf das diabetische Fußsyndrom spezialisiert sind, konsultieren möchten. Diese findet man beispielsweise in durch die AG Diabetischer Fuß zertifizierten Fußbehandlungseinrichtungen. Die Zweitmeinung soll nicht bei einem Arzt, einer Ärztin oder einer Einrichtung eingeholt werden, die den geplanten Eingriff durchführen soll. 

Das Zweitmeinungsverfahren ist kein Muss, sondern ein freiwilliges Angebot.

Wichtig: Nach internationalen und nationalen Studienergebnissen können durch eine frühzeitige strukturierte, interdisziplinär abgestimmte Behandlung in spezialisierten Einrichtungen Amputationen vielfach vermieden werden! 

Aber auch richtig: Nicht in allen Fällen lässt sich eine Amputation vermeiden. In einzelnen Fällen kann eine Amputation lebensrettend sein oder in Abwägung aller Für und Wider in der individuellen Situation auch die bessere Variante.  

Der Weg zur zweiten Meinung

Wenn Sie eine zweite Meinung einholen möchten, bitten Sie Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihren Arzt, Ihnen die notwendigen Unterlagen (Befunde, Untersuchungsergebnisse) in Kopie für den gewählten Zweitmeiner mitzugeben oder direkt an diesen zu übersenden. Kosten entstehen hierfür nicht.

Grundsätzliche Informationen zum Zweitmeinungsverfahren enthält das Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieses Selbstverwaltungsgremium von Leistungserbringern und Krankenkassen hat die Details zu dem Verfahren festgelegt.

G-BA-Merkblatt: g-ba.de

Hinweise, wie sich Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom vermeiden lassen, hat das „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ verständlich zusammengefasst:
gesundheitsinformation.de

Von dem Institut gibt es auch eine praktische Entscheidungshilfe „Diabetisches Fußsyndrom: Lässt sich eine Amputation vermeiden?“: gesundheitsinformation.de

Darin finden Sie unter anderem folgende wichtige Hinweise:  

  • Lassen Sie sich von Fachleuten für das diabetische Fußsyndrom beraten. Diese finden 
    Sie beispielsweise in für den diabetischen Fuß zertifizierten Behandlungseinrichtungen. Adressen finden Sie auf der Webseite der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß der Deutschen Diabetes Gesellschaft https://ag-fuss-ddg.de/
  • Sie können eine zweite ärztliche Meinung einholen – dies ist besonders vor einer möglichen Amputation wichtig.
  • Sprechen Sie mit Freunden oder Angehörigen.
  • Auch Selbsthilfegruppen bieten Unterstützung.  

Wer einen Termin bei Arzt / einer Ärztin vereinbaren möchte, kann auf den Service der Kassenärztlichen Vereinigungen zurückgreifen. Dieser ist telefonisch unter der Nummer 116117 erreichbar.

Hier wird auch eine spezielle Seite für die Suche nach Zweitmeinern angeboten: www.116117.de/zweitmeinung
bzw. direkt für das diabetische Fußsyndrom: arztsuche.kbv.de

Wenn in der Suchmaske im Feld Zweitmeinungen „Amputation diabetischer Fuß“ eingetragen ist, können Sie mithilfe der Landkarte nach nahen Praxen suchen. Oder Sie geben Ihren Ort ein. Auch Filtereinstellungen zu Fachrichtung, Fremdsprachen oder Barrierefreiheit sind möglich. Neben den Anzeigen auf der Landkarte finden Sie darunter auch eine Adressliste mit Ärztinnen und Ärzten sowie Entfernungsangaben. Wenn Sie hier Treffer anklicken, finden Sie Kontaktdaten, und weitere Detailinformationen zur Praxis.

Auch die Krankenkasse hilft bei der Suche nach einem Zweitmeiner.

Was passiert beim Zweitmeinungstermin?

Die Einschätzung des Zweitmeiners stützt sich vor allem auf die vorliegenden Befunde und das persönliche Gespräch mit Ihnen. Falls er es für erforderlich hält, kann er weitere Untersuchungen vornehmen. Ziel ist es, dass der Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit des empfohlenen Eingriffs prüft und seine Einschätzung erläutert. Es kann sein, dass er die ursprüngliche Empfehlung zum Eingriff teilt, eine andere Behandlung empfiehlt oder von Maßnahmen abrät. Auf Ihren Wunsch hin teilt der Zweitmeiner seine Einschätzung der behandelnden Ärztin bzw. dem Arzt mit und erstellt für Sie eine schriftliche Zusammenfassung seiner Zweitmeinung.

Die Entscheidung, ob überhaupt ein Eingriff durchgeführt wird, bleibt immer der Patientin / dem Patienten überlassen.